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Was tun nach einem Todesfall?
Checkliste für die Wohnungsauflösung

Individuelle Checkliste mit berechneten Fristen — damit Sie in einer schweren Zeit nichts Wichtiges vergessen.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Tool dient ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung und Erstinformation. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Bei rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen empfehlen wir zwingend die Konsultation eines qualifizierten Fachmanns (Anwalt, Steuerberater, Sachverständiger). räumungsfinder.de übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Schätzungen getroffen werden.

Rechtliche Paragraphen: Stand 2025, Änderungen vorbehalten. Behördliche Entscheidungen können nicht vorhergesagt werden – alle Angaben sind Orientierungshilfen.

Alle genannten Fristen sind Orientierungswerte (Stand 2025, Änderungen vorbehalten). Erbschaftsentscheidungen sind unwiderruflich – immer Anwalt konsultieren.

Ihre Situation

Häufige Fragen – Wohnungsauflösung nach Todesfall

Was muss ich nach einem Todesfall als Erstes tun? +
Innerhalb von 48 Stunden müssen Sie den Sterbefall beim Standesamt melden und eine Sterbeurkunde beantragen. Informieren Sie den Vermieter und prüfen Sie, ob ein Testament vorliegt. Unser kostenloser Notfallplan erstellt eine individuelle Checkliste mit allen Fristen.
Wie lange habe ich Zeit, die Wohnung nach einem Todesfall zu räumen? +
Bei Mietwohnungen gilt das Sonderkündigungsrecht nach §563 BGB: Sie können innerhalb eines Monats zum Monatsende kündigen. Die Entrümpelung sollte ca. 2 Wochen vor Mietende abgeschlossen sein.
Kann ich ein Erbe nach einem Todesfall ausschlagen? +
Ja – die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§1944 BGB, Stand 2025). Diese Entscheidung ist unwiderruflich – konsultieren Sie unbedingt einen Anwalt.
Was kostet eine Wohnungsauflösung nach Todesfall? +
Die Kosten für eine Entrümpelung nach Todesfall liegen je nach Umfang bei ca. 500–3.000 €. Faktoren: Wohnungsgröße, Füllgrad, Stockwerk und Sonderentsorgung. Vergleichen Sie Angebote auf räumungsfinder.de.
Wer zahlt die Entrümpelung nach einem Todesfall? +
In der Regel zahlen die Erben. Bei Bedürftigkeit kann möglicherweise das Sozialamt die Kosten übernehmen – der Antrag muss in vielen Fällen VOR der Beauftragung gestellt werden.