Wohnungsübergabe nach Räumung: Worauf Sie achten müssen
Die Wohnungsübergabe ist der letzte Schritt nach einer Räumung – und einer der wichtigsten. Ein gut geführtes Protokoll schützt beide Seiten. Hier ist, was Sie wissen und beachten müssen.
Das Übergabeprotokoll: Pflicht oder freiwillig?
Rechtlich nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen. Das Protokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung zum Übergabezeitpunkt und schützt vor späteren Ansprüchen. Ohne Protokoll ist es schwer, nachzuweisen, wer für Schäden verantwortlich ist.
Was ins Protokoll gehört
- Datum und Uhrzeit der Übergabe
- Namen und Unterschriften beider Parteien
- Zählerstand (Strom, Gas, Wasser)
- Zustand aller Räume (inkl. Fotos)
- Vorhandene Schäden (auch Vorschäden aus dem Einzug)
- Anzahl der übergebenen Schlüssel
- Vereinbarungen zu Mängeln und Behebungsfristen
Wenn der Vermieter Abzüge von der Kaution will
Der Vermieter muss Abzüge innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe geltend machen. Er muss jeden Schaden konkret benennen und belegen. Normale Abnutzung (Kratzer in Böden, verblasste Farben) darf er NICHT abziehen. Kontaktieren Sie den Mieterverein, wenn Ihnen die Kaution ungerechtfertigt einbehalten wird.
Häufige Fragen
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