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Ratgeber 01.04.2026 · 7 Min. Lesezeit

Nachlassauflösung: Rechtliches und Praktisches

Die Nachlassauflösung ist eine der emotionalsten und gleichzeitig administrativ anspruchsvollsten Aufgaben nach einem Todesfall. Sie verbindet rechtliche Pflichten mit praktischen Herausforderungen. Hier ist ein strukturierter Überblick.


Was ist der "Nachlass"?

Der Nachlass umfasst alles, was eine verstorbene Person hinterlässt: Vermögen, Schulden, Immobilien, Hausrat, Fahrzeuge und Rechte. Die Nachlassauflösung bezieht sich auf den materiellen Teil – also die Räumung und Verwertung des Hausrats und der Wohnungseinrichtung.

Rechtliche Grundlage: Wer handelt?

Nur Erben oder bevollmächtigte Personen dürfen den Nachlass verwalten. Gibt es ein Testament, wird es vom Nachlassgericht eröffnet. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge (Verwandte, Ehepartner in dieser Reihenfolge). Mit einem Erbschein weisen Sie Ihre Berechtigung offiziell nach.

Erste praktische Schritte

  1. Sterbeurkunde bei der Gemeindeverwaltung beantragen
  2. Bankkonten sperren lassen (Meldung an die Bank)
  3. Laufende Verträge (Miete, Strom, Telefon) kündigen
  4. Testamentseröffnung beim Nachlassgericht anstoßen
  5. Wertgegenstände sichern

Nachlassgläubiger und Schulden

Wenn der Erblasser Schulden hatte: Das Erbe umfasst auch die Schulden. Als Erbe haften Sie grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen. Wenn die Schulden höher sind als das Vermögen: Erbe ausschlagen (6 Wochen Frist nach Kenntnisnahme).

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Erbschaftsabwicklung?

Bei einfachen Verhältnissen: 2–6 Monate. Bei Immobilien, mehreren Erben oder strittigen Verhältnissen: 1–3 Jahre. Die Haushaltsauflösung kann unabhängig davon früher beginnen.

Was ist ein Erbschein und brauche ich ihn?

Der Erbschein ist der amtliche Nachweis Ihrer Erbberechtigung. Sie brauchen ihn für Banken, Grundbuchamt und manchmal Vermieter. Er kostet ca. 100–500 € je nach Nachlasswert.

Gibt es eine Erbschaftsteuer auf den Hausrat?

Ja, aber mit großzügigen Freibeträgen. Für Ehepartner: 500.000 €. Für Kinder: 400.000 €. Bis zu diesen Beträgen ist das Erbe steuerfrei. Schmuck und Kunstgegenstände werden oft gesondert bewertet.

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