Nachlassauflösung: Rechtliches und Praktisches
Die Nachlassauflösung ist eine der emotionalsten und gleichzeitig administrativ anspruchsvollsten Aufgaben nach einem Todesfall. Sie verbindet rechtliche Pflichten mit praktischen Herausforderungen. Hier ist ein strukturierter Überblick.
Was ist der "Nachlass"?
Der Nachlass umfasst alles, was eine verstorbene Person hinterlässt: Vermögen, Schulden, Immobilien, Hausrat, Fahrzeuge und Rechte. Die Nachlassauflösung bezieht sich auf den materiellen Teil – also die Räumung und Verwertung des Hausrats und der Wohnungseinrichtung.
Rechtliche Grundlage: Wer handelt?
Nur Erben oder bevollmächtigte Personen dürfen den Nachlass verwalten. Gibt es ein Testament, wird es vom Nachlassgericht eröffnet. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge (Verwandte, Ehepartner in dieser Reihenfolge). Mit einem Erbschein weisen Sie Ihre Berechtigung offiziell nach.
Erste praktische Schritte
- Sterbeurkunde bei der Gemeindeverwaltung beantragen
- Bankkonten sperren lassen (Meldung an die Bank)
- Laufende Verträge (Miete, Strom, Telefon) kündigen
- Testamentseröffnung beim Nachlassgericht anstoßen
- Wertgegenstände sichern
Nachlassgläubiger und Schulden
Wenn der Erblasser Schulden hatte: Das Erbe umfasst auch die Schulden. Als Erbe haften Sie grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen. Wenn die Schulden höher sind als das Vermögen: Erbe ausschlagen (6 Wochen Frist nach Kenntnisnahme).
Häufige Fragen
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