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Ratgeber 04.04.2026 · 5 Min. Lesezeit

Erbe ausschlagen: Was passiert mit dem Hausrat?

Das Erbe ausschlagen kann bei hohen Schulden die richtige Entscheidung sein. Doch was passiert dann mit dem Hausrat, der Wohnung und den persönlichen Gegenständen? Hier sind die Antworten.


Erbe ausschlagen: Fristen und Folgen

Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (bei Auslandsberührung 6 Monate). Nach Ausschlagung: Das Erbe geht an den nächsten Erben. Wenn alle ausschlagen, fällt das Erbe an den Staat (Fiskuserbschaft).

Wer kümmert sich dann um die Wohnung?

Das Nachlassgericht bestellt einen Nachlassverwalter oder -pfleger, wenn kein Erbe vorhanden ist. Dieser kümmert sich um die Kündigung der Wohnung und die Verwertung des Nachlasses zur Schuldendeckung.

Darf ich trotzdem Gegenstände mitnehmen?

Nein. Wenn Sie das Erbe ausschlagen, dürfen Sie keine Gegenstände aus dem Nachlass mitnehmen. Das gilt auch für sentimentale Stücke. Ausnahme: persönliche Gegenstände, die nachweislich Ihnen gehören (eigene Kleidung, eigene Dokumente). Alles andere ist Unterschlagung.

Bevor Sie ausschlagen: Alternativen prüfen

Nachlassinsolvenz: Wenn der Nachlass überschuldet ist, können Sie die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. So haften Sie nicht mit Privatvermögen, können aber trotzdem Erbe bleiben. Ein Anwalt kann klären, welche Variante für Sie besser ist.

Häufige Fragen

Kann ich einzelne Gegenstände aus dem Nachlass behalten?

Nicht, wenn Sie das Erbe ausschlagen. In manchen Fällen kann der Nachlassverwalter einzelne Stücke gegen Marktpreis an Angehörige verkaufen.

Was passiert mit der Mietwohnung wenn alle ausschlagen?

Der Nachlassverwalter kündigt den Mietvertrag. Bis zur Räumung läuft die Miete weiter und wird aus dem Nachlass bezahlt. Falls der Nachlass nicht reicht, haftet niemand.

Ist das Ausschlagen des Erbes bindend?

Ja, mit wenigen Ausnahmen (Anfechtung bei Irrtum oder Täuschung). Lassen Sie sich vorher gut beraten – Erbe ausschlagen ist nicht reversibel.

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