Erbe ausschlagen: Was passiert mit dem Hausrat?
Das Erbe ausschlagen kann bei hohen Schulden die richtige Entscheidung sein. Doch was passiert dann mit dem Hausrat, der Wohnung und den persönlichen Gegenständen? Hier sind die Antworten.
Erbe ausschlagen: Fristen und Folgen
Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (bei Auslandsberührung 6 Monate). Nach Ausschlagung: Das Erbe geht an den nächsten Erben. Wenn alle ausschlagen, fällt das Erbe an den Staat (Fiskuserbschaft).
Wer kümmert sich dann um die Wohnung?
Das Nachlassgericht bestellt einen Nachlassverwalter oder -pfleger, wenn kein Erbe vorhanden ist. Dieser kümmert sich um die Kündigung der Wohnung und die Verwertung des Nachlasses zur Schuldendeckung.
Darf ich trotzdem Gegenstände mitnehmen?
Nein. Wenn Sie das Erbe ausschlagen, dürfen Sie keine Gegenstände aus dem Nachlass mitnehmen. Das gilt auch für sentimentale Stücke. Ausnahme: persönliche Gegenstände, die nachweislich Ihnen gehören (eigene Kleidung, eigene Dokumente). Alles andere ist Unterschlagung.
Bevor Sie ausschlagen: Alternativen prüfen
Nachlassinsolvenz: Wenn der Nachlass überschuldet ist, können Sie die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. So haften Sie nicht mit Privatvermögen, können aber trotzdem Erbe bleiben. Ein Anwalt kann klären, welche Variante für Sie besser ist.
Häufige Fragen
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