Entrümpelung von der Steuer absetzen: So geht es
Viele wissen nicht: Entrümpelungskosten können teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Als haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Steuerermäßigung von 20 % möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Haushaltsnahe Dienstleistung § 35a EStG
Das Finanzamt erkennt Entrümpelungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen an. Sie können 20 % der Lohnkosten (nicht des Gesamtpreises!) als Steuerermäßigung geltend machen – bis zu 4.000 Euro im Jahr.
Beispiel: Sie zahlen 2.000 € für eine Entrümpelung, davon 1.400 € Lohnanteil → 20 % = 280 € Steuerersparnis.
Was ist NICHT absetzbar?
- Entsorgungsgebühren und Containerkosten (nur Materialkosten)
- Barzahlungen – die Überweisung muss belegbar sein
- Dienstleistungen für Gewerbeimmobilien (nur private Haushalte)
- Leistungen von Schwarzarbeitern ohne Rechnung
Wichtig: Überweisung statt Bar
Das Finanzamt akzeptiert nur Zahlungen, die eindeutig nachweisbar sind. Überweisen Sie immer – Barzahlung ist steuerlich nicht anerkennungsfähig. Lassen Sie die Rechnung die Arbeitsleistung und das Material getrennt ausweisen.
Häufige Fragen
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