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Entsorgungsnachweis für Entrümpelung –
was muss dokumentiert werden?

Interaktive Checkliste: Welche Nachweise brauchen Sie für welche Abfallarten? Stand 2025.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Tool dient ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung und Erstinformation. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Bei rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen empfehlen wir zwingend die Konsultation eines qualifizierten Fachmanns (Anwalt, Steuerberater, Sachverständiger). räumungsfinder.de übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Schätzungen getroffen werden.

Rechtliche Paragraphen: Stand 2025, Änderungen vorbehalten. Behördliche Entscheidungen können nicht vorhergesagt werden – alle Angaben sind Orientierungshilfen.

Gesetzliche Anforderungen ändern sich. Stand 2025 – regelmäßig prüfen.

Welche Abfallarten entsorgen Sie?

Wählen Sie alle zutreffenden Kategorien.

Häufige Fragen – Entsorgungsnachweis

Welche Entsorgungsnachweise braucht eine Entrümplungsfirma?+
Je nach Abfallart: Übernahmescheine (§12 NachwV), Begleitscheine für gefährliche Abfälle, Elektroaltgeräte-Register (ElektroG). Fehlende Nachweise können Bußgelder bis 100.000 € nach sich ziehen.
Muss ich als Entrümpler Entsorgungsnachweise aufbewahren?+
Ja – Nachweispflicht nach KrWG: 3 Jahre Aufbewahrungspflicht. Übernahmescheine, Wiegescheine und Begleitscheine müssen archiviert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Übernahmeschein und Begleitschein?+
Übernahmeschein: für nicht-gefährliche Abfälle bei gewerblicher Übernahme. Begleitschein: für gefährliche Abfälle (Sondermüll) – strenger geregelt mit eANV (elektronisches Nachweisverfahren).
Brauche ich als Entrümpler eine Transportgenehmigung?+
Ja – für gewerblichen Abfalltransport ist eine Anzeige nach §53 KrWG beim zuständigen Regierungspräsidium/Landesamt erforderlich. Für gefährliche Abfälle: Erlaubnis nach §54 KrWG.
Welche Register-Pflichten hat eine Entrümplungsfirma?+
Abfallregister nach §49 KrWG: Mengen, Abfallarten, Erzeuger, Entsorger dokumentieren. Bei Elektroschrott: WEEE-Registrierung. Stand 2025, Änderungen vorbehalten.